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Dr. Reuther und Partner
Fachärzte für Rechtsmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie und Neurologie

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      zuletzt geändert
          27.07.2019

 

Wir sind als medizinische Sachverständige auf den Gebieten der Rechtsmedizin, der Forensischen Psychiatrie und der Neurologie tätig. Unsere Gutachtenpraxis hat ihren Sitz in Offingen bei Günzburg. Die Untersuchungen finden in Ulm, Neue Str. 102 statt. Wir sind ausschließlich für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Versicherungen tätig. Dort kann unsere Hinzuziehung angeregt werden. Gutachten im Auftrag von Privatpersonen, auch wenn dieser über einen Rechtsanwalt an uns gerichtet wird, erstellen wir nicht.

Dr. Reuther ist Facharzt für Rechtsmedizin (Gerichtsmediziner) und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt Forensischer Psychiatrie und seit 1999 als Gutachter tätig. Er ist zudem in der Suchtmedizin, der Palliativmedizin und der Verkehrsmedizin qualifiziert. Frau Dr. Milde und Herr Firle sind Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. Frau Dr. Milde ist von der DeGPT für die Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht und in der Unfallversicherung. Dr. Harth ist Facharzt für Neurologie.

Wir erstellen schriftliche, fachwissenschaftlich begründete Gutachten und werden vor Gericht in der Hauptverhandlung als Sachverständige tätig. Dort erläutern wir medizinische Zusammenhänge unter Einbezug der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung mündlich.

Wir decken das gesamte forensisch-psychiatrische Gutachtenspektrum ab (Beurteilung der Schuldfähigkeit, der Unterbringung im Maßregelvollzug, der Kriminalprognose zur Frage der Entlassung aus dem Maßregel- und Strafvollzug, der Haft- und Verhandlungsfähigkeit, der Geschäfts- und Testierfähigkeit, der versorgungsrechtlichen Bewertung von psychischen Traumata usw.).

Rechtsmedizinisch werden zudem Kausalzusammenhänge zwischen Verletzungen und gesundheitlichen Folgen bzw. Todesfolge geklärt und die Frage der Fahrtüchtigkeit bei Beeinflussung durch Alkohol, Drogen und/oder Medikamente oder bei körperlichen und oder geistigen Mängeln (z. B. Zuckerkrankheit, Übermüdung). Hierzu finden Rückrechnungen auf den Unfallzeitpunkt statt sowie die Plausibilitätsklärung von Nachtrunkeinlassungen.