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      zuletzt geändert
          04.10.2025

 

Wir sind als medizinische und chemische Sachverständige auf den Gebieten der Gerichtlichen Medizin (Rechtsmedizin), der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychotraumatologie (Forensische Psychiatrie) und der forensischen Toxikologie gutachterlich tätig. Unsere Gutachtenpraxis hat ihren Sitz in Offingen bei Günzburg. Die Untersuchung von Probandinnen und Probanden findet in Ulm, Neue Str. 102 statt.

Wir werden ausschließlich für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Versicherungen tätig. Dort kann unsere Hinzuziehung angeregt werden. Aufträge von Privatpersonen, auch wenn diese über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt an uns gerichtet werden, übernehmen wir nicht.

Dr. Reuther ist Facharzt für Rechtsmedizin (Gerichtsmediziner) und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt Forensischer Psychiatrie und seit 1999 als Gutachter tätig. Frau Dr. Milde, Herr Firle, Frau Dr. Baierl und Frau Spieß sind Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. Frau Dr. Milde ist von der DeGPT für die Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht und in der Unfallversicherung zertifiziert. Herr Dr. Alt ist Diplom-Chemiker und Forensischer Toxikologe GTFCh.

Wir erstellen schriftliche, fachwissenschaftlich begründete Gutachten und werden vor Gericht in der Hauptverhandlung als Sachverständige tätig. Dort erläutern wir medizinische und toxikologische Zusammenhänge unter Einbezug der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung mündlich.

Wir decken das gesamte forensisch-psychiatrische Gutachtenspektrum ab (Beurteilung der Schuldfähigkeit, der Unterbringung im Maßregelvollzug, der Kriminalprognose zur Frage der Entlassung aus dem Maßregel- und Strafvollzug, der Haft- und Verhandlungsfähigkeit, der Geschäfts- und Testierfähigkeit, der versorgungsrechtlichen Bewertung von psychischen Traumata usw.).

Rechtsmedizinisch werden Kausalzusammenhänge zwischen Verletzungen und gesundheitlichen Folgen bzw. Todesfolge geklärt sowie medizinisch und forensich-toxikologisch Fragen der Fahrtüchtigkeit bei Beeinflussung durch Alkohol, Drogen und/oder Medikamente oder bei körperlichen und oder geistigen Mängeln (z. B. Zuckerkrankheit, Übermüdung, Epilepsie usw.). Wir führen Rückrechnungen auf den Unfallzeitpunkt sowie die Plausibilitätsklärung von Nachtrunkeinlassungen durch. Für unsere Gutachten nutzen wir chemisch-toxikologische Analysen (Untersuchung von Blut, Urin und Haaren auf Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel und Cannabis sowie Begleitstoffanalysen).